Wer darf wählen?

Wenn du wahlberechtigt bist, wirst du in so genannte Wahlverzeichnisse in den Wahlbezirken eingetragen und erhältst rund 7 Wochen vor der Wahl deine Wahlbenachrichtigung.

» Du darfst wählen, wenn du Deutscher im Sinne des Grundgesetzes Artikel 116 Absatz 1 oder ein ausländischer Mitbürger aus einem EU Land bist und am Tag der Wahl 16 oder älter und länger als 2 Monate in einer Gemeinde mit Erstwohnsitz gemeldet bist.

» Du darfst nicht wählen, wenn du unter Vormundschaft stehst oder dir durch Gerichtsbeschluss das Wahlrecht aberkannt wurde. Außerdem wenn du Asylbewerber bist oder aus einem Land außerhalb der EU stammst.

 
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